ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Protostart und dem Kunden über die Unternehmensberatung und die Durchführung und Teilnahme an Workshops, Lehrgängen, Schulungen, e-Learnings, Webinaren etc. (nachfolgend „Veranstaltungen“) der Protostart GmbH (nachfolgend „Protostart“).

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

1.3 Alle Angebote von Protostart nach Maßgabe dieser AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Vertragspartner werden.

1.4 Ein Vertrag über die Durchführung einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem Protostart die Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt hat.

1.5 Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen kommt erst zustande, nachdem Protostart eine Anmeldung eines Teilnehmers gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat.

 

 2. Leistungen

2.1 Der Umfang der von Protostart zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. einer etwaigen individuellen Vereinbarung der Parteien.

2.2 Protostart ist berechtigt, die Veranstaltung unter Mitwirkung von beauftragten Dritten oder eigenen Mitarbeitern als Erfüllungsgehilfen (Referenten) zu erbringen.

2.3 Protostart schuldet nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Veranstaltung oder deren Inhalte.

 

3. Vergütung, Auslagen und Spesen

3.1 Die Vergütung der Leistungen von Protostart richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Vergütung wird zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet.

3.2 Angemessene Reisekosten des Referenten und (sofern vereinbart) eines oder mehrerer Mitarbeiter von Protostart (Flug-, Bahn-Taxi- und Hotelkosten und Spesen) werden vom Kunden gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Erfolgt die Anreise per PKW, werden pauschal EUR 0,30 je gefahrenem Kilometer zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer erstattet.

3.3 Protostart rechnet mit dem Kunden per Rechnung über die Vergütung und Reisekosten ab. . Die Zahlung der abgerechneten Vergütung und Reisekosten ist fällig zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung.

 

4. Durchführung der Veranstaltung

4.1 Die organisatorische Vorbereitung der Veranstaltung liegt, sofern nicht anders vereinbart, beim Kunden. Der Kunde unterrichtet alle Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung über Ort und Zeit der Veranstaltung und während der Veranstaltung laufend über alle Umstände, die für die Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sind.

4.2 Die benötigte Technik (Beamer, Flip-Chart, Laptop, Pointer, Presenter etc.) wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden bereitgestellt.

4.3 Der Kunde hat, sofern nicht anders vereinbart, keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten.

 

5. Ausfall der Veranstaltung / Höhere Gewalt

5.1 Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von einer Partei zu vertretender Umstände, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht gehalten werden, ist Protostart verpflichtet und berechtigt, die Dienstleistungen in einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen.

5.2 Bei einer Absage der Veranstaltung, wegen eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes, erhebt Protostart vom Kunden einen Aufwendungsersatz zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Aufwendungsersatz beträgt:

5.2.1 bei einer Absage 28 bis 15 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn pauschal 50% der vereinbarten Vergütung.

5.2.2 bei einer Absage ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100% der vereinbarten Vergütung.

5.3 Beiden Parteien steht der Nachweis offen, dass tatsächlich niedrigere bzw. höhere Aufwendungen entstanden sind.

 

6. Haftung

6.1 Protostart haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Protostart, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis des Kunden abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.

6.4 Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder eines Teilnehmers bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6.5 Protostart haftet nicht für den Verlust von zu Veranstaltungen mitgebrachten Sachen. 

 

7. Urheberrecht

7.1 Alle Seminarunterlagen, Präsentationen, Handouts, Fragebögen oder sonstige Veranstaltungsunterlagen (nachfolgen „Unterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt.

7.2 Die Unterlagen dürfen nur zum Zwecke der Durchführung sowie der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung durch den Kunden genutzt werden. Sie dürfen aber weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt (elektronisch oder analog), öffentlich wiedergegeben, verbreitet oder auf sonstigem Wege an Dritte weitergegeben werden.

7.3 Eine Vervielfältigung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Protostart und des betreffenden Urhebers / Referenten. Ein audiovisueller Mitschnitt der Veranstaltung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Protostart und des betreffenden Referenten.

 

8. Referenzwerbung 

Protostart ist berechtigt, den Kunden mündlich und schriftlich (auch im Internet) zu Werbezwecken als Referenz zu nennen. Diese Erlaubnis umfasst auch die zeitlich und räumlich unbeschränkte nichtausschließliche Nutzung von Wort- und Wortbildmarken des Kunden zum Zwecke der Referenzwerbung.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Vertragserklärungen der Parteien bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief).

9.3 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

9.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.

9.5 Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der jeweilige Sitz von Protostart, derzeit Düsseldorf.